Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist eines der anerkannten Therapieverfahren, die in Deutschland von den Krankenkassen finanziert werden. Voraussetzung ist eine sogenannte krankheitswertige Störung, also Symptome, die den Lebensalltag beeinträchtigen. Hierzu gehören u.a. Angststörungen, depressive Störungen, Symptome im Zusammenhang mit traumatischen Erfahrungen, Essstörungen, psychosomatische Störungen und sogenannte Persönlichkeitsstörungen.
Die ambulante Psychotherapie wird zwischen dem oder der Hilfesuchenden und dem Behandler vereinbart. Dabei geht es um eine gemeinsame Perspektive der Veränderung. Für die Erstvorstellung bedarf es einer Terminvereinbarung. Darüber hinaus genügt die Gesundheitskarte der Krankenkasse. Eine Überweisung ist nicht nötig. Zunächst findet eine Sprechstunde statt, in der die Situation erfasst und eine Behandlungsempfehlung ausgesprochen wird.
Hierfür stehen insgesamt drei Termine zur Verfügung. Diese bieten auch die Gelegenheit, mich als Psychotherapeut kennen zu lernen. Sollte eine ambulante Therapie indiziert sein, stehen zunächst 12 Therapiestunden zur Verfügung, in deren Anschluss weitere 12 Sitzungen beantragt werden können. Über das sogenannte Gutachterverfahren (dem ein Bericht über Anlass, Verlauf und Verständnis der Symptomatik zugrunde liegt) ist dann ein Wechsel in die Langzeittherapie möglich, für die weitere 36 Stunden beantragt werden können. Üblicherweise gibt es in der ambulanten Psychotherapie einmal wöchentlich einen festen vereinbarten Gesprächstermin von 50 Minuten Dauer.
Über die Beihilfe oder privat Versicherte können grundsätzlich auch eine Behandlung in Anspruch nehmen. Die konkreten Bedingungen unterscheiden sich da etwas. Derzeit verweise ich diese Anfragen allerdings an Privatpraxen. Dort stehen üblicherweise viel schneller Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Durch die große Nachfrage und das knappe Angebot für die Therapie gesetzlich Versicherter halte ich diese Aufteilung für sinnvoll.
Zwei Neuerungen bestehen seit 2025 für die ambulante Psychotherapie.
Einerseits ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung eingeführt worden, sodass Daten über die Behandlung erhoben
werden. Wir als Therapeuten sind hierzu verpflichtet, für Sie als Patient*in ist die Befragung am Ende der
Behandlung freiwillig.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.g-ba.de/downloads/17-98-5751/2024-03-21_G-BA_Patienteninformation-QS-amb-PT_bf.pdf
Zweitens ist die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt worden. Diese umfasst natürlich alle
Behandlungen im Gesundheitswesen. Aufgrund der besonderen Sensibilität der Daten einer Psychotherapie sei jedoch
hier schon darauf hingewiesen, dass Sie mit Behandlungsbeginn den pflichtmäßigen Eintragungen der Befunde in die
ePA widersprechen können. Hierzu werden Sie in der Erstvorstellung gesondert befragt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.kbv.de/media/sp/ePA_Infoblatt_Auf-einen-Blick.pdf